Logo for


Allgemeine Vertrags- und Verkaufsbedingungen für Verträge ab dem 1. Januar 2025, TNS Lansdaal.

 

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge und sind Bestandteil dieser. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TNS Lansdaal Fliesen und Sanitär, im Folgenden TNS genannt.

 

2. Angeboten liegen grundsätzlich vorläufige Mengen = VH (Pläne, Aufmaße bei Renovierungsarbeiten, vom Auftraggeber bereitgestellte Mengen, in Lieferantenangeboten angegebene Mengen etc.) zugrunde, während tatsächliche Mengen = WH (Aufmaß nach Abschluss der Arbeiten, tatsächlich gelieferte Mengen) in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge und Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich.


3. Die in unseren Angeboten aufgeführten Verlegepreise gelten für Fliesen erster Wahl mit geringsten Maß-, Rechtwinkligkeits- und Ebenheitstoleranzen, verlegt auf Untergründen (Estrich, Putz etc.) der Ebenheitsklasse 1. Sie gelten erst nach Prüfung des Untergrundes (Estrich, Putz etc.) und der zu verlegenden Fliesen. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. TNS behält sich zudem das Recht vor, die Verlegung abzulehnen.


4. Die in unserem Preisangebot bzw. in unseren Bauverträgen genannten Beträge verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer trägt stets der Kunde.


5. Angebote sind stets freibleibend. Im Falle von Irrtümern, Tippfehlern oder Auslassungen ist TNS nicht daran gebunden und der Kunde akzeptiert, dass TNS eine Rechnung mit dem korrekten Preis/der korrekten Menge ausstellen kann. Preiserhöhungen durch Drittanbieter nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Kunden, unabhängig davon, wie viel Zeit zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vergangen ist.


6. Nimmt der Kunde das Angebot nur teilweise an und/oder nimmt er bei der Annahme Änderungen vor, kann TNS die Tarife des betreffenden Angebots überprüfen.


7. Wenn das Angebot unterschrieben und zur Genehmigung bei uns eingeht, nehmen wir Ihre Arbeiten in unsere Planung auf und bestellen das benötigte Material. Bei einer nachträglichen Änderung der Angebotsauswahl stellen wir Ihnen die bestellten Materialien in Rechnung.


8. Verkaufte Waren werden nicht zurückgenommen oder umgetauscht, sofern zwischen Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbart wurde. In diesem Fall wird eine Abschreibung vorgenommen, um die entstandenen Kosten zu decken.


9. Bei Stornierung eines genehmigten Angebots, sei es vor Beginn der Arbeiten oder während der Ausführung, wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags des betreffenden Angebots fällig. Bereits bestellte/gelieferte Materialien oder bereits ausgeführte Arbeiten werden ebenfalls in Rechnung gestellt.


10. Wenn wir den Vertrag kündigen oder stornieren oder wenn die Kündigung auf unser Verschulden zurückzuführen ist, hat der Kunde, sofern es sich bei ihm um einen Verbraucher handelt, Anspruch auf die gleiche Entschädigung von uns. Macht der Kunde einen Anspruch geltend, wird der Betrag des Gewinns, den TNS aus dem Vertrag hätte erzielen können, auf 10 % des Betrags der stornierten Arbeiten festgesetzt.


11. Der Auftraggeber ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Benennung eines Sicherheitskoordinators und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Etwaige Auflagen des Sicherheitskoordinators, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht bekannt waren, sind, sofern nicht anders angegeben, nicht in unserem Angebot enthalten. Diese Auflagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.


12. TNS stellt 40 % bei Annahme des Angebots, 30 % bei Arbeitsbeginn und 30 % bei Fertigstellung in Rechnung. Geleistete Anzahlungen und Zwischenrechnungen (Teilrechnungen) werden bei der Erstellung der Schlussrechnung verrechnet. Bei Nichtzahlung ist TNS berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen auszusetzen. Anhaltende Nichtzahlung gilt als Stornierung.

 

13. Liefer- und Ausführungsfristen werden stets unverbindlich mitgeteilt. Eine Verzögerung kann weder zur Kündigung oder Stornierung des Vertrags führen, noch berechtigt sie den Kunden zu einer Entschädigung, einer Aussetzung von Zahlungsverpflichtungen und/oder einer Verweigerung der Warenannahme. Verweigert der Kunde die sofortige Annahme ordnungsgemäß und unbeschädigt gelieferter Waren, gehen die daraus entstehenden Kosten wie Fracht, Lagerung und unnötige Reisekosten zu Lasten des Kunden.


14. Im Falle höherer Gewalt kann TNS eine Verlängerung der Liefer- und Ausführungsfrist rechtfertigen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung hat. Beispiele für höhere Gewalt sind: Unfälle, widrige Witterungsbedingungen, Streiks, Arbeitskräfte- und Materialmangel, Krankheit, Strom- und Versorgungsausfälle, Verzögerungen bei Lieferanten und alle anderen Ereignisse, die ein unüberwindbares Hindernis darstellen oder uns zwingen, die Arbeit vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.


15. Wird der vereinbarte Liefer- und Ausführungstermin der Arbeiten durch den Auftraggeber (Bauherr/Bauleiter/Baukoordinator/Architekt) verschoben, kann TNS bereits für die Baustelle bestellte Materialien in Rechnung stellen und/oder Lagerkosten berechnen. Der Auftraggeber hat zudem eine Entschädigung von 25 €/Tag für entgangenen Gewinn zu zahlen. TNS bestimmt, wann die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, ohne dass hierfür eine Verzugsentschädigung fällig wird.


16. Verlangt der Kunde während der Ausführung der Arbeiten zusätzliche Arbeiten, seien es Änderungen oder Zusatzarbeiten, hat TNS Anspruch auf eine Verlängerung der Ausführungsfrist.


17. Bei der Bestellung von Fliesen wird immer ein Zuschlag von 15 % für den Verschnitt hinzugerechnet, der sich nach der Größe des zu verlegenden Materials, der Fläche und Komplexität der zu verlegenden Bereiche, Bruch beim Transport auf die Baustelle und bei der Verlegung, Schnittabfällen aus Verlegemustern usw. richtet.

Wenn der Kunde selbst Materialien kauft, muss er dies berücksichtigen. Sollte sich bei der Ausführung herausstellen, dass nicht genügend Materialien vorhanden sind, übernimmt TNS hierfür keine Haftung. Die dadurch entstehenden Mehrarbeiten werden nach Aufwand abgerechnet.


18. Der Auftraggeber ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Versicherungen für die gesamte Dauer der Arbeiten verantwortlich. TNS ist nicht verpflichtet, diesbezüglich besondere Vorkehrungen zu treffen oder eine Voruntersuchung durchzuführen. Andernfalls gehen etwaige Entschädigungen, Abhilfemaßnahmen oder Bußgelder vollständig zu Lasten des Auftraggebers.


19. Für die Durchführung der Arbeiten werden Strom, fließendes Wasser und ggf. ein Aufzug auf Kosten des Kunden bereitgestellt. Ist ein Transport der Waren und Materialien per Aufzug nicht möglich, hat der Kunde diese selbst an den Einsatzort zu bringen. Platz zur Reinigung unserer Arbeitsgeräte muss ebenfalls vorhanden sein. Für das Schneiden von Fliesen und/oder andere Arbeiten muss ein geeigneter Bereich vorhanden sein. Für die Abdeckung von Böden, Treppen, Aufzug etc. ist der Kunde verantwortlich. Empfohlen wird die Verwendung von selbstklebendem Abdeckvlies.


20. Der Kunde muss auf dem Gelände einen Parkplatz mit einer Mindestlänge von 10 Metern und einer Breite von 3 Metern bereitstellen. Befindet sich dieser Parkplatz an einer öffentlichen Straße, ist der Kunde für alle erforderlichen Steuern und Genehmigungen verantwortlich. Die erforderliche Einebnung und Aufschüttung des Geländes liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.


21. Die erforderlichen Treppen oder Leitern müssen bauseits vorhanden sein, damit alle Stockwerke sicher erreichbar sind.


22. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, geht die Gefahr nach Lieferung/Installation der Ware auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Diebstahl der Ware ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf die Baustelle. Der Kunde muss hierfür eine ausreichende Versicherung abschließen, auch gegen Feuer- und Sturmschäden, und zwar zu unseren Gunsten.


23. Die Baustelle muss vollständig geräumt und von Schmutz und Ablagerungen befreit sein (Oberfläche sauber gefegt). Treppen, Wände, Türen etc. sind bauseits abzukleben. Die Baustelle muss winddicht und verschließbar sein. Die Baustelle muss frostfrei sein. Bei der Verarbeitung von PUR-Sprühlack muss die Oberfläche trocken und schmutzfrei (abgesaugt) sein. Eine Temperatur von mindestens 5 °C ist erforderlich.


24. Während unserer Arbeiten dürfen keine anderen Arbeiten durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Trocknungszeit nach der Montage.


25. Sollten sich in der Wand oder im Untergrund Leitungen befinden, sind Sie verpflichtet, uns diese durch Markierung im Plan mitzuteilen oder durch eine Fachfirma orten zu lassen. Andernfalls übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Bohrungen oder Beschädigungen der Leitungen und die daraus resultierenden Folgen.


26. Wir übernehmen für die von uns verlegten Fliesen eine Garantie, sofern diese auf einem von uns freigegebenen Untergrund (Estrich, Putz etc.) verlegt werden. Der Untergrund muss trocken, sauber, staubfrei und frei von Putzresten sein. Sollte der Untergrund nicht geeignet sein, führen wir auf Wunsch eine Reinigung durch. Die gelieferten Fliesen können leichte Abweichungen aufweisen, für die wir keine Verantwortung übernehmen.

 

27. Für eventuelle Risse im Boden oder in den Fliesen, die durch das Setzen des Gebäudes entstehen, können wir keine Verantwortung übernehmen.


28. Wird während der Durchführung der Arbeiten unser Personal zum Umstellen von Möbeln oder sonstigen Gegenständen herangezogen, geschieht dies ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers. Für Bruch oder Beschädigungen jeglicher Art können wir keinen Ersatz verlangen, da die Räumlichkeiten grundsätzlich vollständig geräumt sein müssen. Die hierfür anfallenden Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt.


29. Der verlegte Boden darf erst nach einer Trocknungszeit von ca. 2 bis 3 Tagen (ohne Belastung) betreten werden. Nach 14 Tagen kann der Boden zunächst gleichmäßig belastet werden (keine Punktlasten). Die endgültige Nutzung des Bodens kann frühestens nach 28 Tagen erfolgen und die Fußbodenheizung kann schrittweise in Betrieb genommen werden. Während der 28-tägigen Trocknungszeit ist der Einsatz von Bautrocknern und externen Heizgeräten untersagt, um ein „Verbrennen“ des Mörtels zu vermeiden. Schäden, die durch Unachtsamkeit und/oder zu frühes Betreten des Bodens entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, ebenso wie die Reparaturkosten.


30. Wird aufgrund von tiefen Profilierungen an der Fliesenunterseite oder Wölbungen mehr Fliesenkleber verbraucht als erwartet, so trägt der Kunde den Mehrverbrauch. Müssen zusätzliche Fliesen und/oder Sockelleisten bestellt werden, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.


31. Mit flexiblem Dichtstoff abgedichtete Fugen sind per Definition Wartungsfugen. Das bedeutet, dass sie regelmäßig vom Kunden überprüft werden müssen. TNS kann nicht für das Lösen der Dichtstofffugen verantwortlich gemacht werden.


32. Die Platzierung und Anzahl der Dehnungsfugen wird von uns festgelegt. Wünscht der Kunde diese nicht, übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Risse oder Spalten im Boden.


34. Zusatzarbeiten, die bei der Besichtigung des Projektes nicht vorhersehbar waren, werden in Absprache ausgeführt und als Mehrarbeit in Rechnung gestellt.


35. Die Parteien verzichten auf die Abnahmeformalitäten, wenn sie das Werk nach Fertigstellung in Besitz nehmen. Dies gilt als Genehmigung des Werkes, sofern nicht innerhalb von acht Tagen nach Fertigstellung des Werkes per Einschreiben ein gültiger Widerspruch eingelegt wird.


36. Die Rechnung dient dem Kunden als Garantienachweis gegenüber TNS. Die Garantiezeit beginnt mit dem auf der Rechnung angegebenen Datum. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf vorzeitige Inbetriebnahme, unsachgemäßen Gebrauch, äußere Einflüsse, unsachgemäße Wartung oder normale Abnutzung zurückzuführen ist.


37. Die Haftung hinsichtlich der gelieferten und verwendeten Produkte beschränkt sich auf die vom Hersteller gewährten Gewährleistungen und Garantien.


38. Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen, sofern auf der Rechnung kein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist. Erfolgt die Zahlung nach mehrmaliger Mahnung nicht, werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % ab Ende der Zahlungsfrist bis zum Rechnungsdatum fällig. Darüber hinaus werden Pauschalgebühren erhoben.


· Schulden kleiner oder gleich 150 Euro 20 Euro

· Schulden zwischen 150,01 und 500 Euro: 30 Euro + 10 % des fälligen Betrags.

· Schulden über 500 Euro: 65 Euro + 5 % des geschuldeten Betrags, maximal 2000 Euro.


Zur Deckung der Buchhaltungs- und Verwaltungskosten, die durch Zahlungsverzug entstehen. Alle Inkassokosten sind in dieser Pauschalentschädigung nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.


39. Beanstandungen bezüglich Lieferungen, Leistungen oder Rechnungsstellung müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, Leistung und/oder Rechnungsstellung per Einschreiben eingereicht werden. Für sichtbare Mängel, die nach Ablauf der vorgenannten Frist angezeigt werden, haften wir nicht. Der Vertrag kann auf dieser Grundlage nicht gekündigt werden. Eine Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Käufers/Auftraggebers unter keinen Umständen aus. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TNS. Versteckte Mängel, die nicht unter die spezifischen gesetzlichen Gewährleistungsregeln fallen, müssen innerhalb eines Jahres nach Erfüllung geltend gemacht werden.


40. Entscheidet sich TNS aufgrund einer Beschwerde des Auftraggebers für die Durchführung eines Sachverständigengutachtens, trägt der Auftraggeber die Kosten des Sachverständigen.

 

41. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechnungen, Lieferungen oder Arbeiten, auf die sie sich beziehen, sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks zuständig, in dem sich unser Firmensitz befindet.

Haftung nach Lieferung

Nach dem Tag, an dem das Werk als fertiggestellt gilt, haftet der Auftragnehmer nicht mehr für etwaige Mängel des Werkes. 2. Von der Bestimmung im ersten Absatz ist eine Ausnahme vorgesehen, wenn ein Mangel vorliegt:


42. Diese Allgemeinen Vertrags- und Verkaufsbedingungen können durch zusätzliche Bedingungen ergänzt oder bestätigt werden, die unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügt sind und deren integrierender Bestandteil sie sind.


43. Die Ungültigkeit, Nichtigkeit und/oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Für alles, was nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Vertrags- und Verkaufsbedingungen geregelt ist, gilt niederländisches Recht.


TNS Lansdaal

President Kennedystraat 31

5321 TH Hedel

Handelskammer 85228567

Übrigens ID NL169931508 1B


E-Mail: info@tnslansdaal.nl

Website: www.tnslansdaal.nl